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IMAS “Improving Assistance in Inclusive Educational Settings"

 

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 haben sich die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet, um allen Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen, unabhängig von Geschlecht, sozio-ökonomischem Hintergrund sowie besonderen Lernbedürfnissen. Kinder, die im Rahmen des Schulbesuchs spezifische Unterstützungen benötigen, sind auf qualifiziertes Personal angewiesen. Diese Assistenzleistungen fallen gemäß UN-Behindertenrechtskonvention unter den Begriff „angemessene Vorkehrungen“, und tragen wesentlich zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems bei. Im internationalen Verständnis bestehen allerdings zahlreiche Unstimmigkeiten, die neben vielfältigen Begriffsbezeichnungen auch in den unterschiedlichen europäischen Qualifikations- und Tätigkeitsprofilen der Assistent_innen liegen

 Das ERASMUS+ Projekt „Improving Assistance in Inclusive Educational Settings“ (IMAS) zielte darauf ab, in Zusammenarbeit mit fünf Projektpartnerorganisationen aus der Europäischen Union (UK, Slowenien, Bulgarien, Portugal und Belgien) eine transnationale Beschreibung gegenwärtiger Unterstützungs- und Assistenzdienstleistungen (Status-Quo-Report) in den Partnerländern und aufbauend darauf ein Positionspapier mit Empfehlungen für Assistent_innen in inklusiven Bildungseinrichtungen auf der Grundlage inklusiver Werte, Praktiken und Strukturen zu entwickeln. Ergänzend zum Positionspapier wurden unter Berücksichtigung nationaler Unterschiede und somit auf die jeweiligen Bildungssysteme in den Partnerländern auch adaptierte Empfehlungen für Assistent_innen beschrieben.

Folgende Dokumente wurden erarbeitet:

Dieses Projekt kann als elementarer Schritt angesehen, um auf Assistenzdienste, sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene aufmerksam zu machen, und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines integrativen Bildungssystems, das den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Durch dieses Projekt konnten vielfältige Bedarfe in der derzeitigen Assistenzdienstleistung identifiziert werden. Es konnte gezeigt werden, dass es in allen Partnerländern an klaren und konsistenten Rahmenbedingungen für die Verfügbarkeit, Qualität und Zuständigkeit von Assistent_innen in Bildungseinrichtungen fehlt. Die im Rahmen dieses einjährigen Projekts (Nov. 2016 – Dez. 2017) entwickelten Empfehlungen zur Verbesserung der Assistenzdienstleistung sollen zentralen Entscheidungsträger_innen Orientierung bieten und sie im (Weiter-) Entwicklungsprozess von Assistenzdiensten – vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, in ihren Ländern unterstützen.

Projectsummary (engl.)

Der Arbeitsbereich Integrationspädagogik und Heilpädagogische Psychologie übernahm die wissenschaftliche Begleitung und formative Evaluation des Projekts.

Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. Barbara Gasteiger-Klicpera
Projektmitarbeit: Caroline Breyer, M.Sc.

Partnerorganisationen:

Chance B, Austria (Projektkoordination)

CSIE, UK

ARCIL, Portugal

EASPD, Belgien

Agency VISION, Bulgarien

TENENET o.z. Slowakei

 

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