Beurteilung
Die Benotung der Masterarbeit durch den*die jeweilige*n Betreuer*in erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens (nachvollziehbare schriftliche Begründung).
Um eine nachvollziehbare und annähernd objektive Beurteilung der Masterarbeiten zu garantieren, ziehen die Beurteiler*innen u.a. folgende Kriterien zur Beurteilung heran bzw. wurde vereinbart, die Beurteilung anhand der folgenden Kriterien formal stärker zu betonen:
- Gliederung der Arbeit; Klarheit der Problemstellung, Formulierung der Fragestellung(en);
- Einführung der Grundbegriffe; Kenntnis und Darstellung der einschlägigen Fachliteratur;
- Begründung und Darstellung der Methode; Nachvollziehbarkeit der Auswertungsschritte und der Interpretation der Ergebnisse;
- Einhaltung von Zitierregeln; Qualität der Zusammenfassung und Qualität des Abstracts.
Der*die Begutachter*in hat 8 Wochen Zeit für die Beurteilung der Masterarbeit.