Bachelorarbeit
Informationen zur Bachelorarbeit
- Bachelorarbeit
- 1. Im Rahmen des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit aus einem der beiden Unterrichtsfächer, aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder aus der Spezialisierung zu verfassen. Sie kann auch bereichsübergreifend aus zwei oder mehreren der oben genannten Berei-che verfasst werden.
- 2. Die Bachelorarbeit ist eine eigenständig anzufertigende, schriftliche Arbeit. Sie ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung abzufassen. Für die Bachelorarbeit sind 5 ECTS-Anrechnungspunkte vorgesehen. Sie kann erst verfasst werden, wenn bereits Prüfungen im Umfang von mindes-tens 100 ECTS-Anrechnungspunkten in diesem Bachelorstudium positiv absolviert wurden. Ein diesbezüglicher Nachweis ist von den Studierenden im Rahmen der Betreuungsvereinbarung zu erbringen. Das Thema der Bachelorarbeit ist im Einvernehmen mit dem/der Lehrveranstal-tungsleiterIn festzulegen.
- 3. Die Bachelorarbeit orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an wissenschaftlichen Publikationen und an den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
- 4. Die Bachelorarbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen. Nach Absprache mit dem/der Betreuer:in kann die Bachelorarbeit auch in englischer Sprache oder in der Unterrichtssprache der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen sie angefertigt wird, verfasst werden.
Wichtige Information
Betreuungsvereinbarungen werden ausschließlich für am Institut (IBP) stattfindende Lehrveranstaltungen angenommen. Bitte dies vorab zu überprüfen.
Das Formular ist nur dann zu verwenden, wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Zuge einer BWG-Lehrveranstaltung verfassen.
Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Institut, dass die LV verwaltet.
Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Institut, dass die LV verwaltet.