Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Masterprüfung am IBP

Kommissionelle Masterprüfungen BWG

Sie haben Ihre Masterarbeit im Bereich „Bildungswissenschaftliche Grundlagen“ verfasst? Nach der erfolgreichen Absolvierung aller im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und Leistungen (Erst- und Zweitfach) und nach positiver Beurteilung der Masterarbeit können Sie sich zur kommissionellen Masterprüfung anmelden. Bitte füllen Sie folgendes Dokument aus. Die Angabe des Ortes, des Termins und des Vorsitzes sind bitte mit dem Institutsmanagement1 abzuklären.

Nachdem Sie alles ausgefüllt haben und alle Unterschriften eingeholt wurden, schicken Sie das Formular bitte per Mail an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.

WICHTIG: Die Anmeldung sowie das Gutachten über die Masterarbeit müssen mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin im Prüfungsreferat für Lehramtsstudien2 aufliegen.

Prüfungskommission: Die Prüfungskommission sollte im Idealfall aus drei habilitierten Lehrpersonen bestehen.3

  • Der/die Erstprüfer*in ist der/die Betreuer*in Ihrer Masterarbeit (ist diese Person nicht habilitiert, wurde dies bereits im Vorfeld genehmigt und es ist kein weiterer Antrag zu stellen).
  • Als Zweitprüfer*in ist eine habilitierte Lehrperson aus einem Fachgebiet eines anderen Unterrichtsfaches zu wählen.
  • Der Prüfungsvorsitz wird von einer/einem dritte/n Prüfer*in übernommen. Diese Person sollte habilitiert sein – sind die Erst- und Zweitprüfer*in habilitiert, kann der Vorsitz ohne Antrag von einer nicht-habilitierten Person übernommen werden.
  • Ein Antrag an den/die Studiendekan*in der URBI-Fakultät für eine Genehmigung ist in folgenden Fällen zu stellen:
    • Der/die Zweitprüfer*in ist nicht habilitiert, soll aber aufgrund einer speziellen fachlichen Kompetenz Teil der Prüfungskommission werden.
    • Der/die Mitbetreuer*in einer Abschlussarbeit soll als Prüfer*in in der Prüfungskommission eingesetzt werden.

Habilitierte Lehrpersonen des Instituts für Bildungsforschung und PädagogInnenbildung in der BWG:

  • Univ.-Prof.in Dr.in Agnieszka Czejkowska
  • Univ.-Prof.in Dr.in Kathrin Otrel-Cass
  • Univ.-Prof.in Dr.in Heike Wendt

Weitere habilitierte und nicht-habilitierte* Lehrpersonen des Instituts für Bildungsforschung und PädagogInnenbildung:

  • Univ.-Prof. Dr. Lars Eichen
  • Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Gasteiger-Klicpera
  • Univ.-Prof. Dr. Timo Lüke
  • Katharina Maitz, BA BA MA PhD*
  • Dr. Jan Niggemann, MA*
  • Ass.-Prof.in Lisa Paleczek, PhD*
  • Ass.-Prof.in Dr.in Eva Pölzl-Stefanec*
  • Ass.-Prof.in Susanne Seifert, PhD*
  • Mag. Dr. Wilfried Göttlicher*
  • Mag.a Dr.in Iris Mendel, MA*

_______________________________

  • 1 Institutsmanagement IBP: Jasmin Glettler-Feiertag, MA; derzeit karenziert -> Ansprechpartnerin: melina.tinnacher(at)uni-graz.at
  • 2 Prüfungsreferat für Lehramtsstudien: E: lehramtsstudien(at)uni-graz.at; Universitätsplatz 3, Parterre, 8010 Graz
  • 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, S. 17: § 31 Fachprüfungen 2) Die Studiendirektorin/Der Studiendirektor hat zur Abhaltung von Fachprüfungen, einschließlich der Bachelor-, Master- und Diplomprüfungen und Rigorosen, die Universitätslehrerinnen/ Universitätslehrer mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen

 

Auszug aus dem Curriculum zur kommissionellen Masterprüfung

  1. Das Masterstudium wird mit einer kommissionellen Masterprüfung abgeschlossen, die aus zwei Teilen besteht und eine Prüfungsdauer von insgesamt 45 bis 60 Minuten umfasst.
    1. Der erste Teil umfasst eine Prüfung aus dem Fachgebiet der Masterarbeit inklusive der Defensio der Masterarbeit.
    2. Für den zweiten Teil der Prüfung muss ein Fachgebiet aus dem anderen Unterrichtsfach (Fachwissenschaft, Fachdidaktik), aus der Spezialisierung oder aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen gewählt werden, sofern die beiden letzteren nicht Prüfungsgebiet des ersten Teils sind.
  2. Die Prüfungskommission besteht aus drei Prüfer*innen, wobei jedenfalls der/die Betreuer*in der Masterarbeit sowie eine fachlich geeignete Person für den zweiten Prüfungsteil als Prüfer*in zu bestellen sind. Der/die dritte Prüfer*in führt den Vorsitz.
  3. Voraussetzung für die Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung sind der Nachweis der positiven Ablegung aller Prüfungen des Masterstudiums, der erfolgreichen Absolvierung der Praxis sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
  4. Um eine positive Beurteilung der Masterprüfung zu erlangen, müssen beide Teile der Prüfung positiv beurteilt werden. Wird ein Teil der Masterprüfung negativ beurteilt, so ist nur der negativ beurteilte Teil der Prüfung zu wiederholen.

Präsenzprüfungen werden aufgrund der Pandemie unter strengen Sicherheitsmaßnahmen abgehalten. Notwendig ist daher ein negativer Antigentest, der nicht älter als 12 Stunden sein darf, das Tragen einer FFP2-Maske bis zum Erreichen des Sitzplatzes und das Einhalten der Abstände von mindestens 2 Metern. Sollten Sie aufgrund nachvollziehbarer Gründe auf eine mündliche Online-Masterprüfung3 bestehen, ist dies mindestens 30 Tage im Vorhinein beim Institutsmanagement zu beantragen.

___________________________

  • Im Falle eines Ausfalls des verwendeten Online-Tools zur Durchführung der Masterprüfung entscheidet der Prüfungsvorsitz, ob die Prüfung fortgesetzt oder wiederholt wird. Im Falle einer Wiederholung zählt diese nicht als zusätzlicher Prüfungsantritt. Entsprechende Anmerkungen sind fallweise im Prüfungsprotokoll zu vermerken. Weiters ist eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet werden.

Institutsmanagement

Jasmin Glettler-Feiertag

MA

derzeit in Karenz


Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.