BWG - Bildungswissenschaftliche Grundlagen
10-tägige Anmeldungsfrist für BWG generell 2te September- bzw. 2te Februarwoche
- Ausnahme VO-> Anmeldung bis Ende des Semesters: melden sie sich unbedingt an, sonst können sie sich nicht zur Prüfung anmelden bzw. haben auch keinen Zugang zu Moodle-Unterlagen!
Bitte melden sich nur an einer Institution für eine LV an!
Doppelanmeldungen PHSt, PPH und Universität Graz werden gefiltert und werden einer Institution zugeordnet!
Es besteht aus organisatorischen Gründen keine Wunschmöglichkeit!
Bitte nehmen sie generell Abstand Lehrende in der BWG für einen Fixplatz per Mail anzuschreiben, für An- und Abmeldung sind ausschließlich die Lehrverwaltungen zuständig:
Universität Graz: martina.leitner@uni-graz.at
PHSt: Bildungswissenschaften@phst.at
PPH: stephan.lanegger(at)pph-augustinum.at
- Die Sekretariate können nur auf Anmeldungen ihrer eigenen Institution zugreifen, nicht auf die Fremdinstitutionen, aber auch nicht auf die Institute der Unterrichtsfächer!
BWA.02 Orientierung im Berufsfeld (STEOP) ist im WS über PHSTonline www.ph-online.ac.at/phst/ee/ui/ca2/app/desktop/
im SS über UNIGRAZonline anzumelden.
- VO Einführung Lehren und Lernen gehört ebenfalls zur STEOP
- Theorie und Praxis des Unterrichts & Orientierungspraktikum finden nur an der PHSt statt
- Modul D besteht aus BWD.004 Gebundene Wahlfächer, PS, 3 ECTS und BWD.003 Lehren und Lernen mit digitalen Medien I, VU, 2 ECTS -> dies ergibt die 5 ECTS, die im Curriculum unter diesem Modul verankert sind!
- Qualitätssicherung und Evaluation, besteht aus PS BWD.02420UB und PR BWD.2a420UB Forschungspraktikum: ->Anmeldung erfolgt nur über das PS BWD.02420UB-> zum Forschungspraktikum werden sie nach der ersten Einheit angemeldet, wenn alle Fixplätze feststehen! Das Forschungspraktikum wird innerhalb des PS absolviert.
- Alle VO des Bachelorstudiums werden 1x im Semester gelesen, entweder an KFUG oder an der PHSt!
- Bachelorarbeit
- 1. Im Rahmen des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit aus einem der beiden Unterrichtsfächer, aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder aus der Spezialisierung zu verfassen. Sie kann auch bereichsübergreifend aus zwei oder mehreren der oben genannten Bereiche verfasst werden.
- 2. Die Bachelorarbeit ist eine eigenständig anzufertigende, schriftliche Arbeit. Sie ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung abzufassen. Für die Bachelorarbeit sind 5 ECTS-Anrechnungspunkte vorgesehen. Sie kann erst verfasst werden, wenn bereits Prüfungen im Umfang von mindestens 100 ECTS-Anrechnungspunkten in diesem Bachelorstudium positiv absolviert wurden. Ein diesbezüglicher Nachweis ist von den Studierenden im Rahmen der Betreuungsvereinbarung zu erbringen. Das Thema der Bachelorarbeit ist im Einvernehmen mit dem/der Lehrveranstaltungsleiter:in festzulegen.
- Die Bachelorarbeit kann im Rahmen einer der folgenden Lehrveranstaltungen der BWG verfasst werden:
- BWC.002 PS Interaktionsprozesse im pädagogischen Kontext
- BWC.003 Diversität und Inklusion
- BWC.004 PS Pädagogische Diagnostik, Förderung und Leistungsbeurteilung
- BWD.003 SE (Gebundenes Wahlfach)
- 3. Die Bachelorarbeit orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an wissenschaftlichen Publikationen und an den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
- 4. Die Bachelorarbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen. Nach Absprache mit dem/der Betreuer:in kann die Bachelorarbeit auch in englischer Sprache oder in der Unterrichtssprache der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen sie angefertigt wird, verfasst werden.
Betreuungsvereinbarungen für Bachelorarbeiten werden ausschließlich für am Institut (IBP) stattfindende Lehrveranstaltungen (siehe Aufzählung wie oben angeführt), angenommen. Bitte dies vorab zu überprüfen. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsvereinbarung ist an romana.zach(at)uni-graz.at zu schicken. Zudem ist ein Studienerfolgsnachweis (Bestätigung der Absolvierung von Prüfungen im Umfang von mindestens 100 ECTS-Anrechnungspunkten im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung) dem e-Mail beizulegen (Transcript of Records).
Für BWP.06420UB 1sst. PS Reflexion zum pädagogischen Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich gilt als Voraussetzung abgeschlossenes Praktikum -> falls sie aber gerade in der Induktionsphase sind oder die Praktikumsbestätigung noch nicht im UGO aufscheint, melden sie sich per Mail während der Anmeldungsphase für einen Platz bei martina.leitner(at)uni-graz.at
- Alle VO des Masterstudiums werden 1 x jährlich gelesen, entweder an KFUG oder an der PHSt!
Die Masterarbeit ist an jener Bildungseinrichtung (BE) einzureichen, an welcher der/die Begutachter*in angestellt ist. Verfassen Sie Ihre Masterarbeit am Institut für Bildungsforschung und PädagogInnenbildung, reichen Sie die "Bekanntgabe der Masterarbeit" an der Universität Graz ein. Es sind folgende Schritte zu beachten:
- Füllen Sie dieses Formular (pdf) aus, um das Thema bekannt zu geben (vor dem Schreibprozess)
- Reichen Sie dieses im Prüfungsreferat für Lehramtsstudien per E-Mail an ein
- Wichtig (!): Sollte Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer nicht habilitiert sein, ist auch die zweite Seite des Formulars auszufüllen
- holen Sie die Unterschriften der folgenden Personen lt. Formular ein:
- des Institutsleiters des Instituts für Bildungsforschung und PädagogInnenbildung: Univ.-Prof. Dr. Lars Eichen
- des Cuko-Vorsitzenden: Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Gössler
- der Studiendekanin: Univ.-Prof.in Dr.in Romana Rauter, oder der Vizestudiendekanin: Univ.-Prof.in Dr.in Kathrin Otrel-Cass
- Beilage: akademischer Lebenslauf und Publikationsliste der letzten 5 Jahre der Betreuerin/des Betreuers
- holen Sie die Unterschriften der folgenden Personen lt. Formular ein:
NEU ab 01.10.2022: Die Master- oder Diplomarbeit ist in elektronischer Form (PDF- Format) bei der Studiendirektorin/dem Studiendirektor im Wege des Dekanats der zuständigen Fakultät unter Einhaltung des auf der Website der Dekanate veröffentlichenden Verfahrens zur Beurteilung einzureichen. Die Verwertungsrechte der Einreichenden/des Einreichenden nach Urheberrecht bleiben davon unberührt. Durch geeignete elektronische Kontrollmaßnahmen ist zu überprüfen, ob die Arbeit den Regeln und Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht und frei von Plagiaten und anderem Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen ist. Der Prüfbericht ist binnen 14 Tagen zu erstellen und der Betreuerin/dem Betreuer vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Studienservice - Prüfungsreferat für Lehramtsstudien geben dazu umfangreiche Informationen zum Studiumsabschluss!
Formular Anmeldung Masterarbeit (pdf)
Liste zur Prüfungskommissionszusammenstellung BWG