Forschungsorientierte Praxis
Im Rahmen des Masterstudiums Elementarpädagogik ist eine forschungsorientierte Praxis im Umfang von 8 ECTS-Anrechnungspunkten (200 Arbeitsstunden) vorgeschrieben. Die Trägereinrichtung der Praxis ist aus dem Berufsfeld der Elementarpädagogik zu wählen.
Studierenden, die eine mindestens 5-wöchige Berufstätigkeit in einem elementarpädagogischen Feld nachweisen können, wird diese als Praxis anerkannt. Alternativ gilt auch die Mitarbeit in fachlich einschlägigen universitären Forschungsprojekten als Praxis.
Über die berufsfeldbezogene Praxis ist ein Bericht entsprechend den von dem/der Lehrveranstaltungsleiter*in ausgegebenen Richtlinien anzufertigen. Mit dem / der Leiter*in der Lehrveranstaltung (C.2) werden die Praxiserfahrungen reflektiert und mit dem relevanten theoretischen Hintergrund verknüpft.
Wichtige Formulare (Richtlinien zum Verfassen des Praxisberichts und zur Anerkennung der Praxis) finden Sie hier:
Der Weg zum Studienabschluss
Vor dem Verfassen der Masterarbeit muss die Betreuungsvereinbarung ausgefüllt werden.
Die Masterarbeit wird von der Person betreut, die die Lehrveranstaltung im Modul C.4 "Masterseminar zur Elementarpädagogik" leitet.
Genauere Informationen dazu finden Sie hier.
Layout
- Schriftart wählbar
- Schriftgröße wählen, die ca. Times New Roman 12 Pkt. bzw. Arial 11 Pkt. entspricht
- Zeilenabstand: 1,5-zeilig
- Blocksatz mit Silbentrennung
- Seitenränder: 2-3 cm, links etwas mehr wegen der Bindung
- Seitennummerierung: rechts unten; Titelseite nicht nummeriert
- Gestaltung der Titelseite (Deckblatt): siehe Vorlage
- Das Abstract ist auf UniGrazOnline gesondert hochzuladen und ist nicht Teil der fertigen Masterarbeit.
Masterarbeiten können auch in englischer Sprache abgefasst werden. Falls Studierende die Absicht haben, ihre Masterarbeiten in englischer Sprache abzufassen, müssen sie das im Anmeldungsformular des Themas bekannt geben.
Die Empfehlungen der Bundesregierung zum „Geschlechtergerechten Sprachgebrauch“ sind zu beachten („Geschlechtergerechtes Formulieren“ des BM:BKK)
Vor Einreichung der fertigen Masterarbeit müssen folgende Formulare ausgefüllt und ans URBI-Dekanat gesendet werden:
- Datenblatt
- Protokollblatt
- Transcript of Records
- Praxisbestätigung
Hinweise zur Beantragung des Studienabschlusses finden Sie hier.
Aufgrund der Änderung des Satzungsteils der Studienrechtlichen Bestimmungen sind Abschlussarbeiten ab 1.10.2022 nur noch elektronisch einzureichen.
- Auf der Visitenkarte unter Abschlussarbeiten / Neue Arbeit ist die Organisation, das Studium und das Erscheinungsjahr einzugeben (speichern);
- Der Titel der Abschlussarbeit darf nicht eigenständig geändert werden! Eine Kurzzusammenfassung und Schlagwörter sind in Deutsch und Englisch anzugeben (speichern); Die Kurzfassungen dürfen maximal 2000 Zeichen haben.
- Nach dem Erfassen der Abstracts und dem Ausfüllen sämtlicher Pflichtfelder klicken Sie auf "Jetzt einreichen", Ihr/e Betreuer/in wird automatisch per E-Mail informiert, dass der Volltext und die Abstracts online und freizugeben sind.
- Eine genaue Anleitung für die Eingabe erhalten Sie hier und in der Applikation "Abschlussarbeiten" unter "Hilfe". Alle Pflichtfelder (siehe "Formelle Erfordernisse nicht erfüllt") müssen ausgefüllt werden! Bitte beachten Sie auch die in der Anleitung angeführten Hinweise zur Erstellung einer PDF-A konformen Datei: Anleitung zum Einreichen der Abschlussarbeit in UNIGRAZonline
Mehr Infos zum Studienabschluss an der URBI-Fakultät
Die Einreichung der fertigen Masterarbeit in UniGrazOnline kann spätestens 8 Kalenderwochen vor dem geplanten Termin zur kommissionellen Prüfung erfolgen. Der/die Begutachter/in hat 8 Wochen Zeit für die Beurteilung der Mastarbeit.
Die Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung erfolgt bei Frau Elisabeth Seiser mittels Formular nachdem das Gutachten für die Masterarbeit vorliegt.
Die Masterprüfung muss in Elementarpädagogik und einem weiteren Fach absolviert werden. Zur Auswahl als Zweitfach stehen Allgemeine Pädagogik, Inclusive Education und Sozialpädagogik.
Zuteilung der Prüferin bzw. des Prüfers für das zweite Prüfungsfach:
Nach Einreichung der Masterarbeit im URBI-Dekanat vereinbaren Sie die Zweitprüferin bzw. den Zweitprüfer und das gewählte Fach ausschließlich mit Frau Seiser am Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Mit der schriftlichen Bestätigung von Frau Seiser können Sie mit der zugeteilten Prüferin/dem zugeteilten Prüfer die Literatur vereinbaren.
Wintersemester 2025/26
Mittwoch, 22. Oktober 2025
Mittwoch, 29. Oktober 2025
Mittwoch, 19. November 2025
Mittwoch, 26. November 2025
Mittwoch, 21. Jänner 2026
Mittwoch, 28. Jänner 2026