Masterstudium Inclusive Education: Der Weg zum Studienabschluss
Bekanntgabe des Themas
Die Masterarbeit muss umgehend nach Vereinbarung mit dem*der Betreuer*in, spätestens aber drei Monate vor der Einreichung zur Beurteilung im URBI-Prüfungsreferat angemeldet werden. Das Formular ist von den Studierenden auszufüllen und von dem*der Betreuer*in unterschrieben an Frau Renate Hodab (Sekretariat des Arbeitsbereichs) zu senden. Nach Erfassung am Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft wird das Formular an das Prüfungsreferat weitergeleitet. Dort erfolgt die Genehmigung durch den*die Studiendekan*in. Danach wird die Arbeit in UNIGRAZonline angelegt.
Bedenken Sie bitte: Bei Änderung des Titels und/oder des*der Betreuer*in muss das Formular erneut eingereicht werden.
Formale Richtlinien für die Masterarbeit und das Abstract
Am Rücken der gebundenen Arbeit sind Vorname und Familienname des*der Autors*in, sowie das Wort „Masterarbeit“ geprägt.
Seitenausrichtung
- Schrift: Times New Roman
- Schriftgröße: 12 Pkt.
- Zeilenabstand: 1 ½-zeilig
- Seitenformat: links 3 cm Einzug, oben, unten und rechts je 2,5 cm Abstand vom Seitenrand, Text als Blocksatz ausrichten
- Seitennummerierung: rechts unten; Titelseite nicht nummeriert
Zitationsrichtlinien: APA-Style
Masterarbeiten können auch in englischer Sprache verfasst werden. Falls Studierende die Absicht haben, ihre Masterarbeiten in englischer Sprache zu verfassen, müssen sie dies im Anmeldungsformular des Themas bekannt geben.
Ein gendergerechter Sprachgebrauch ist beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten immer zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Gestaltung der Titelseite (Deckblatt)
Achtung: Aus Datenschutzgründen darf keine eidesstattliche Erklärung in der Arbeit sein!
Abstract
Vor der Einleitung befindet sich ein Abstract (jeweils ⅓ bis ½ Seite) in Deutsch und Englisch. Darin werden kurz und prägnant folgende Fragen beantwortet:
- Warum wurde die vorliegende Untersuchung durchgeführt?
- Mit welchem Ziel wurde die Untersuchung durchgeführt?
- Wie wurde die Untersuchung durchgeführt?
- Welche(s) Ergebnis(se) hat die Untersuchung erbracht?
Einreichung der Unterlagen für den Abschluss des Masterstudiums
Vor Einreichung der fertigen Masterarbeit sind folgende Unterlagen per E-Mail an Frau Elisabeth Seiser vom Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft zu schicken:
- das ausgefüllte Protokollblatt als doc-Datei (bitte das Datum TT.MM.JJ und nur den Nachnamen des*der Prüfers*in schreiben). Die letzte Seite des Protokollblatts mit Ihrer Unterschrift bitte als pdf mailen.
das ausgefüllte Datenblatt
Das Protokollblatt und das Datenblatt zur Einreichung für Inclusive Education finden Sie auch auf der Homepage des Instituts für Erziehungs- und Bildungswissenschaft.
- alle Bescheide (z. B.: Anerkennungen von Lehrveranstaltungen, berufsorientierte Praxis ...)
- Transcript of Records als pdf (dieses finden Sie bei Ihrer Visitenkarte unter: Studienerfolgsnachweis: gültiges Dokument erstellen)
- aktuelles Studienbuchblatt (Studienzeitbestätigung)
- eine Kopie der Praktikumsbestätigung (Der Praktikumsbericht muss nicht neuerlich vorgelegt werden!)
Wenn das Praktikum noch nicht im UNIGRAZonline eingetragen ist, bitte Bestätigung mitmailen.
Einreichfrist: Die Unterlagen müssen mindestens zwei Wochen vor Abgabe der Masterarbeit eingereicht werden.
Nach Einreichung der Masterarbeit im URBI-Prüfungsreferat können Sie bei Frau Seiser eine*n Zweitprüfer*in vereinbaren.
Das Abschlusszeugnis erhalten Sie erst nach Ablegung der kommissionellen Masterprüfung (2. Teil der Masterprüfung).
Beachten Sie bitte, dass Einreichungen ausschließlich via E-Mail an Frau Seiser erfolgen.
Einreichung der Masterarbeit
Die Einreichung der fertigen Masterarbeit muss im URBI-Prüfungsreferat spätestens acht Kalenderwochen vor dem geplanten Termin der kommissionellen Prüfung erfolgen.
Aufgrund der Änderung des Satzungsteils der Studienrechtlichen Bestimmungen sind Abschlussarbeiten ab 01.10.2022 nur noch elektronisch einzureichen. Ihr*e Betreuer*in kann zusätzlich einen Ausdruck Ihrer Masterarbeit verlangen. Dieser Ausdruck ist direkt bei Ihrem*Ihrer Betreuer*in abzugeben.
- Auf der Visitenkarte ist unter Abschlussarbeiten/Neue Arbeit die Organisation, das Studium und das Erscheinungsjahr einzugeben (speichern);
- Der Titel der Abschlussarbeit darf nicht eigenständig geändert werden! Eine Kurzzusammenfassung und Schlagwörter sind anzugeben (speichern); Die Kurzfassungen dürfen maximal 2000 Zeichen haben.
- Nach dem Erfassen der Abstracts und dem Ausfüllen sämtlicher Pflichtfelder klicken Sie auf „Jetzt einreichen“, Ihr*e Betreuer*in wird automatisch per E-Mail informiert, dass der Volltext und die Abstracts online und freizugeben sind.
Eine genaue Anleitung für die Eingabe erhalten Sie hier und in der Applikation „Abschlussarbeiten“ unter „Hilfe“. Alle Pflichtfelder (siehe „Formelle Erfordernisse nicht erfüllt“) müssen ausgefüllt werden! Bitte beachten Sie auch die in der Anleitung angeführten Hinweise zur Erstellung einer PDF-A konformen Datei: Anleitung zum Einreichen der Abschlussarbeit in UniGrazOnline
Fristenlauf
Der Zeitraum zwischen Einreichung der Masterarbeit und der abschließenden kommissionellen Prüfung bzw. der Verteidigung der Masterarbeit darf vier Wochen nicht unterschreiten.
Weiters muss die abschließende Prüfung bzw. die Verteidigung der Masterarbeit mindestens zwei Wochen ausgeschrieben werden, weshalb die Prüfung frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens im Prüfungsreferat absolviert werden darf.
Weitere Informationen zum Studienabschluss erhalten Sie auch auf der Website der URBI-Fakultät unter diesem Link.
Beurteilung der Masterarbeit
Die Benotung der Masterarbeit durch den*die jeweilige*n Betreuer*in erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens (nachvollziehbare schriftliche Begründung).
Um eine nachvollziehbare und annähernd objektive Beurteilung der Masterarbeiten zu garantieren, ziehen die Beurteiler*innen u. a. folgende Kriterien zur Beurteilung heran bzw. wurde vereinbart, die Beurteilung anhand der folgenden Kriterien formal stärker zu betonen:
- Gliederung der Arbeit; Klarheit der Problemstellung, Formulierung der Fragestellung(en);
- Einführung der Grundbegriffe; Kenntnis und Darstellung der einschlägigen Fachliteratur;
- Begründung und Darstellung der Methode; Nachvollziehbarkeit der Auswertungsschritte und der Interpretation der Ergebnisse;
- Einhaltung von Zitierregeln; Qualität der Zusammenfassung und Qualität des Abstracts.
Der*die Begutachter*in hat bis zu zwei Monate ab Einreichung Zeit für die Beurteilung der Masterarbeit.
Anmeldung zur Kommissionellen Masterprüfung
Im Masterstudium Inclusive Education sind die studienspezifischen Pflichtmodule des Masterstudiums Inclusive Education sowie die gebundenen Wahlfächer Allgemeine Pädagogik/Sozialpädagogik Gegenstand der kommissionellen Masterprüfung.
Die Organisation der kommissionellen Masterprüfung beim Masterstudium Inclusive Education erfolgt durch Frau Elisabeth Seiser, am Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft.
Die Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung ist erst möglich, wenn Sie alle Lehrveranstaltungen entsprechend des Curriculums positiv abgeschlossen haben und Ihre Masterarbeit positiv beurteilt worden ist.
Die Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung erfolgt ebenso bei Frau Seiser mittels Formular, nachdem das Gutachten für die Masterarbeit vorliegt.
Zuteilung des*der Prüfer*in für das Zweitfach:
Nach Einreichung der Masterarbeit im URBI-Prüfungsreferat vereinbaren Sie die Zweitprüferin bzw. den Zweitprüfer und das gewählte Fach ausschließlich mit Frau Seiser. Mit der schriftlichen Bestätigung von Frau Seiser können Sie mit dem*der zugeteilten Prüfer*in die Literatur vereinbaren.
Kommissionelle Masterprüfungstermine im Studienjahr 2024/25
Wintersemester 2024/25
- Mittwoch, 9. Oktober 2024
- Mittwoch, 16. Oktober 2024
- Donnerstag, 17. Oktober 2024
- Mittwoch, 20. November 2024
- Mittwoch, 27. November 2024
- Mittwoch, 22. Jänner 2025
- Mittwoch, 29. Jänner 2025
Sommersemester 2025
- Mittwoch, 5. März 2025
Mittwoch, 30. April 2025
Mittwoch, 25. Juni 2025
Donnerstag, 26. Juni 2025