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Frauenförderung

Kriterien zur Vergabe von finanzieller Unterstützung durch den Frauenförderungsfonds am IBP

Das Institut bemüht sich aktiv um eine gleichstellungsorientierte Personalentwicklung. Die Gleichstellungsbemühungen richten sich vorrangig an Mitarbeiter:innen in prekären Anstellungsverhältnissen. Das heißt, die Vergabe von finanzieller Unterstützung durch den Frauenförderungsfonds ergeht an diejenigen Mitarbeiter:innen, die beispielsweise halbe Stellen oder Projektstellen ohne bzw. mit sehr begrenzter Möglichkeit der Übernahme von Reisekosten oder anderen Ausgaben (wie z.B. Weiterbildungskosten) haben oder wegen befristeter Verträge Unterstützungsmöglichkeiten nutzen möchten.

Junge Frau vor einer Tafel ©Lyndon Stratford, www.peopleimages.com - stock.adobe.com

Ermöglicht werden sollen:

 

  1. die Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen innerhalb Europas (z.B.: DGfE, ECER) mit eigenem, aktivem Beitrag. Die Förderung durch den Frauenförderungsfonds kann nur beantragt werden, wenn Reisekosten nicht aus Drittmitteln bzw. anderen Geldern abgedeckt werden können.
  2. die Teilnahme an Summer- oder Winter Schools oder anderen Weiterbildungsmaßnahmen zu Themen, die an der Uni Graz nicht deutlich günstiger angeboten werden, z.B. (ausgewählte Forschungsmethoden) und nachweislich zur Stärkung der Forschung/Lehre beitragen. Es muss nachgewiesen werden, dass finanzielle Unterstützung nicht aus anderen Mitteln abgedeckt werden kann (z.B. Drittmittelprojekte, die unmittelbar an solche Aktivitäten geknüpft sind).
  3. Coachings (bis zu zwei Stunden) für wissenschaftliche und administrative Mitarbeiter*innen, die vor verschiedenen Aufgaben stehen, wie etwa: Planung eines Karrieresprungs aufgrund eines auslaufenden Vertrags, Änderung im Aufgabenbereich, Erfüllung einer Entwicklungsvereinbarung
  4. die Unterstützung von Antragstellung zur eigenen Weiterfinanzierung, wenn diese nicht aus anderen Geldern gestellt werden kann.
  5. Sonstige Aktivitäten, die nachweislich die Gleichstellung begünstigen. Es muss nachgewiesen und argumentiert werden, warum die fragliche Aktivität notwendig und förderlich für die Mitarbeiterin ist.

Anträge werden per E-Mail an das Institutsmanagement übermittelt. Die Einreichungsfristen für die Beantragung sind der 01.10., 01.01., 01.04. und der 01.07. Um möglichst frühzeitige Einreichung wird gebeten. Die Anträge müssen Kostenvoranschläge beinhalten, Reisekosten werden prinzipiell nur für Tickets der 2. Klasse bewilligt. Anträge können nur einmal jährlich eingebracht werden. Es dürfen ausnahmsweise zwei Anträge im Jahr eingebracht werden sofern die beantragte Gesamtsumme nicht über 500€ liegt.

Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch ein Auswahlgremium bestehend aus der Institutsleitung und 2-3 Vertreter:innen des akademischen Mittelbaus. Das Auswahlgremium wägt dabei insbesondere folgende Kriterien ab: Anstellungs-/Vertragssituation der betreffenden Mitarbeiter:innen, beantragtes Fördervolumen sowie die Ausschöpfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Falls aus 1) mehr Anträge vorliegen, als finanzielle Mittel vorhanden sind, werden die Anträge aus 1) gereiht nach Höhe der gesuchten Mittel (weniger Kosten werden höher gereiht), Relevanz der Konferenz, Erstautor:innenschaft.

Die Mitarbeiter:innen werden über die Institutsleitungsteamsitzung darüber informiert, wer bisher Mittel erhalten hat und ob noch finanzielle Unterstützung durch den Frauenförderungsfonds geleistet werden kann. Die finanzielle Unterstützung besteht generell nur, solange die Gelder des Frauenförderungspreise

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